96.403 n Parlamentarische Initiative. Ergänzung des Tierschutzgesetzes (Günter)
Antrag auf Abschreibung
Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur vom 14. Mai 2003
Die von Nationalrat Paul Günter am 6. März 1996 eingereichte Initiative verlangt, im Tierschutzgesetz bestehende Lücken zu schliessen. Verboten werden sollen die so genannten Qualzuchten bei Heim- und Nutztierrassen, d. h. die Zuchtmethoden, die den Elterntieren oder ihren Nachkommen Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder ihr Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen können. Gesetzlich festgelegt werden sollen auch die Merkmale, welche bei der Auswahl eines Tieres zur Zucht zu berücksichtigen sind, damit Gesundheit und Wohlbefinden der Nachkommen nicht gefährdet werden.
Am 21. März 1997 hat der Nationalrat beschlossen, der Initiative Günter Folge zu geben. Das Büro hat anschliessend die WBK beauftragt, eine Vorlage im Sinne dieser Initiative auszuarbeiten. Im Hinblick auf die ursprünglich für Herbst 1999 angekündigte Gen-Lex-Botschaft hat die Kommission die Beratung der Initiative sistiert, weil vorgesehen war, im Rahmen dieser Vorlage das Tierschutzgesetz (TSchG) entsprechend zu ergänzen: Der Bereich "Tierzucht" sollte neu in das Gesetz integriert und das Anliegen der Initiative Günter in einem neuen Artikel aufgenommen werden.
Bei der Beratung der Gen-Lex-Vorlage (00.008) haben sich viele Verzögerungen ergeben und die Frist zur Behandlung der Initiative musste wiederholt verlängert werden. In der Frühjahrssession 2003 ist die Gen-Lex-Vorlage und damit auch die Änderung des Tierschutzgesetzes vom Parlament verabschiedet worden. "Die Mühlen in Bern mahlen sehr langsam, aber manchmal doch fein", stellte der Initiant im Plenum fest und äusserte sich befriedigt über die Umsetzung und Erfüllung seines Anliegens.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt,
die Initiative als erfüllt abzuschreiben.
Im Namen der Kommission
Der Präsident
Hans Widmer