Waffen für Verbrecher
Unglaubliches hat sich diese Woche im Parlament zugetragen. Zur Diskussion stand eine Ueberprüfung des Waffengesetzes. Im bisherigen Gesetz fand sich unter anderem eine Bestimmung, die regelt, wer einen Waffenerwerbs-Schein bekommt.
Dieser Waffenerwerbs-Schein ist heute nötig, wenn jemand in einem Geschäft eine Waffe kaufen will.
Das Gesetz lautete bisher, dass "keinen Waffenschein erhalten soll, wer wiederholt ein Verbrechen oder Vergehen begangen hat". In der Kommission schlug ich vor, diesen Absatz zu ändern, Es schien mir unglaublich, dass ein verurteilter Verbrecher sich völlig legal bewaffnen kann. Ich schlug daher mit Erfolg eine Aenderung vor. Die neue Bestimmung sollte lauten, dass "keinen Waffenschein erhalten soll, wer ein Verbrechen oder mehrfach Vergehen begangen hat".
Bisher konnte also ein Verbrecher immer noch ein Recht auf eine Waffe geltend machen. Er verwirkte dieses Recht erst definitiv, wenn er mehrere Verbrechen begangen hatte. Nach der von mir vorgeschlagenen Bestimmung hätte kein verurteilter Verbrecher eine Waffe kaufen können, solange der Strafeintrag nicht gelöscht ist.
Zur Erinnerung: Ein Verbrechen ist eine Straftat, die mit Zuchthaus bestraft wird. Um eines Verbrechens schuldig befunden zu werden, braucht es also eine erhebliche kriminelle Tat. Das weniger schlimme "Vergehen" kann immer noch mit Gefängnis bestraft werden und die einfache Uebertretung eines Gesetzes wird in der Regel mit einer Busse geahndet.
Der Nationalrat folgte im letzten Frühjahr meiner Argumentation, dass ein verurteilter Verbrecher eine gefährliche kriminelle Energie und Bereitschaft, unserer Gesellschaft zu schaden, bewiesen hat. Es schien also wenig ratsam, ihn mit einer Waffe auszustatten. Die Bestimmung wurde in meinem Sinn beschlossen.
Wir machten die Rechnung allerdings ohne den Ständerat. Dieser zeigte dieser Tage wenig Verständnis für die Sicherheit der Bevölkerung zeigte. Bei der Beratung im Ständerat wurde der alte Zustand wieder hergestellt. Unsere Bedenken wurden in den Wind geschlagen.
Leider ist nun am vergangenen Montag der Nationalrat - wenn auch knapp - dem Ständerat gefolgt. Eines der Argumente der Kämpfer für freien Waffenzugang war, man dürfe jetzt nicht schon wieder das Waffengesetz verschärfen!
So wird nun im revidierten Waffengesetz immer noch stehen, dass Verbrecher sich völlig legal und mit Zustimmung des Gesetzes im nächsten Laden bewaffnen dürfen. Sie haben ja ein Anrecht auf einen Waffenschein, wenn sie "nur" 1 Verbrechen begangen haben.
Persönlich verstehe ich die Welt nicht mehr. Treibend an diesem Beschluss waren genau jene Kräfte, welche sonst immer nach mehr Polizei, nach mehr Ruhe und Ordnung rufen - die geschlossene SVP und die rechten Flügel von FdP und CVP.
Eine löbliche Ausnahme sei erwähnt: Kurt Wasserfallen, Nationalrat FdP und Berner Polizeidirektor unterstützte uns nach Kräfte beim Versuch, diese legale Bewaffnung von Verbrechern zu verhindern - leider vergeblich.
Weil die Geschichte so unglaublich ist, habe ich einen Namensaufruf verlangt. Es wurde also registriert , wer wie gestimmt hat. Interessierte Leserinnen und Leser können die Liste bei mir oder dem Sekretariat der SPS (Postach, 3001 Bern) bestellen.