Paul Günter, Nationalrat
Ich frage den Bundesrat
1999 nahm das Parlament ein Postulat an, das die Prüfung der Einführung einer Kommission zur Untersuchung schwerer medizinischer Zwischenfälle verlangte (ähnlich dem Büro für Flugunfälle bzw Schiff- oder Eisenbahnunglücke).
Im Dezember 1999 führte dann das Bundesamt für Sozialversicherung einen grossen internationalen Kongress durch, um Klarheit über das Ausmass der durch medizinische Fehler verursachten Probleme zubekommen: Seriöse Hochrechnungen aus Zahlen von amerikanischen, australischen und britischen Untersuchungen ergaben das erschreckende Resultat, dass in der Schweiz mit 2000 (!)Toten pro Jahr gerechnet werden muss. Die Zahl der „nur“ Geschädigten dürfte dabei noch wesentlich höher liegen.
Auf Grund des erschreckenden Befundes setzte der Bundesrat eine Taskforce ein. Diese Taskforce erarbeitete Grundlagen, wie die enorme Zahl der durch die Medizin verursachten Toten und Geschädigten vermindert werden kann. Auf Grund positiver Resultate ähnlicher Bemühungen in den USA, Australien und UK wurde die Gründung einer Stiftung für Patientensicherheit dringend empfohlen.
In der Folge engagierte sich der Bund massiv für die Gründung der Stiftung. Diese Stiftung vereinigte als zusätzliche Stifter alle Kreise in unserem Land, die an einer Verminderung der medizinischen Fehlleistungen interessiert sind von Patientenorganisationen über die Ärzteschaft, den Berufsverband für Krankenpflege bis hin zur Akademie der medizinischen Wissenschaften. Die meisten dieser Organisationen können wertvollstes Wissen einbringen, aber verfügen über wenig Mittel. Es war von Anfang an klar, dass die Grundfinanzierung (richtigerweise) vom Bund beigesteuert werden muss.
Wir haben also heute eine Situation, bei der die Gefährdung durch Fehler in der Medizin mehr als Doppelt so hoch ist, wie diejenige im Strassenverkehr. ...und um ein Vielfaches höher als die Gefährdung im Flugverkehr. Dennoch sind die Anstrengungen zur Verhütung von Fehlern im Bereich Medizin, durch die Distribution des Wissens um geschehene Fehler minimal bis nicht existent. Die Diskussion um einen passierten Fehler und die Erarbeitung von Schlussfolgerungen zur Verhütung eines ähnlichen oder gleichen Fehlers beschränken sich in aller Regel auf das Spital, in dem der Fehler passiert ist. Anschauungsmaterial sind aktuell die Probleme im Bereich Herztransplantationen in Bern und Zürich.
Die Stiftung für Patientensicherheit schliesst eine gefährliche Lücke. Sie wäre die Institution, die überall im Land die (von unzähligen lokalen oder branchenspezifischen Organisationen) gesammelten Fehler auswertet und ohne anzuklagen und zu rechten Informationen an alle Anwender weitergibt, welche verhindern, dass sich der fatale Fehler repetiert. Damit die Stiftung ihre enorm wichtige Aufgabe aber wirksam wahrnehmen kann, benötigt sie eine gesicherte Infrastruktur. Diese zu finanzieren ist eine Aufgabe des Bundes, da die Stiftung flächendeckend in der ganzen Schweiz wirken soll. Die Rechtsgrundlage dazu hat der Bund im Art 118 der Bundesverfassung.