- NATIONALRAT
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- 98.3024
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Motion Günter
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Gutachten-Sammelstelle für
medizinische Kunstfehler
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- Wortlaut der Motion
vom 22. Januar 1998
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- Der Bundesrat wird
ersucht, eine schweizerische Sammelstelle für Gutachten bei
medizinischen Haftpflichtfällen einzurichten.
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- 1. Diese Stelle
sammelt neben den Stellungnahmen der Gerichtsgutachter insbesondere
auch Privatgutachten der Kläger und Beklagten (allenfalls bei
Bedarf in anonymisierter Form).
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- 2. Die Stelle ist
offen für Studien von Rechtsanwälten, Ärzten, Medien
und weiteren sachlich interessierten Kreisen.
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- 3. Ziel der Stelle ist
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- a. die erhöhte
Sicherheit künftiger Patienten durch raschere Verbreitung des
Wissens, wie Zwischenfälle entstanden sind und wie sie hätten
vermieden werden können.
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- b. Funktion als
Informationsstelle für Anwälte von Patienten und damit
eine Verbesserung der Stellung der Patienten in Haftpflichtfällen.
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- Mitunterzeichnende
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- Alder, von Allmen,
Banga, Baumann Stephanie, Burgener, Carobbio, Gonseth, Grendelmeier,
Gross Jost, Gysin Remo, Haering Binder, Hafner Ursula, Hubmann,
Jans, Jeanprêtre, Jutzet, Keller Christine, Meier Samuel,
Meyer Theo, Strahm, Thür, Tschäppät, Vollmer, Weber
Agnes, Zbinden (25)
- Begründung
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- 1. Schutz vor weiteren
gleichen oder ähnlichen Zwischenfällen.
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Der beste Schutz vor der
Wiederholung eines bedauerlichen Zwischenfalls ist das Wissen darum,
wie es dazu kommen konnte. Heute wird dieses Wissen kaum verbreitet,
da die "Verursacher" nicht informieren können, ohne
ihre Stellung in einem ev. kommenden Prozess zu gefährden.
Während einer anschliessenden langen Phase des laufenden
Verfahrens wird aus Prinzip weder vom Gericht, noch von Klägern
oder Beklagten informiert. Die Behörden halten sich ebenfalls
still, weil sie das Verfahren nicht beeinflussen wollen. Nach dem
Gerichtsurteil wird zwar das Gutachten eines allfälligen
gerichtlichen Obergutachters bekannt. Die Privatgutachten (welche
oft viel Wissenswertes enthalten) bleiben aber meist
unpubliziert. Meist erfahren auch Fachkreise nur von einem
Zwischenfall, wenn die Medien darüber berichten. Die
entsprechenden Berichte sind aber fast immer so generell, dass
daraus kaum spezifische Schlüsse gezogen werden können,
welche Verfahren allenfalls wie zu ändern wären.
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- Eine
Gutachtensammelstelle würde vermehrt zur Publikation von
Studien anregen, welche sich ausserordentlich vorteilhaft auf die
Prophylaxe möglicher Zwischenfälle auswirken könnten.
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- 2. Rechtlicher Schutz
der Patienten.
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Passiert Ärzten ein
möglicher Kunstfehler, so rufen sie ihre
Haftpflichtversicherungen an. Diese verfügen bereits heute über
eine enorme Sammlung von Gutachten und Prozessunterlagen aus
früheren Fällen. Sie können daher die Ärzte
ausserordentlich kompetent beraten in bezug auf das günstigste
weitere Verhalten, z.B. was gesagt werden darf, aber auch die
möglichen Prozesschancen bei einer allfälligen Klage der
Geschädigten.
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- Auf der Seite der
Patienten gibt es einen derartigen Informationspool nicht. Zwar gibt
es spezialisierte Anwälte. Aber auch die Versiertesten
unter ihnen haben nicht annähernd vergleichbare Möglichkeiten,
sich zu dokumentieren. Im Interesse der Rechtsgleichheit und der
Prozesssicherheit ist es dringend nötig, dass mit einer
Gutachtensammelstelle hier ein Gegengewicht geschaffen wird.
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- 3. Eine Krähe
hackt der andern kein Auge aus.
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In vieldiskutierten
Prozessen, aber auch beim Abwägen von Patienten, ob in einem
bestimmten Fall Klage erhoben werden sollte, wird immer wieder der
(meist unberechtigte) Verdacht erhoben, dass Ärztegutachter
sowieso ihre Kollegen decken würden. Die Veröffentlichung
der Gutachten in einem Prozess würde hier Klarheit und
Sicherheit schaffen. Mit der Veröffentlichung würden
Gutachten von Ärzten auch vermehrt einer kritischen Analyse
durch Fachkollegen unterzogen werden können. Daraus würden
sich mit Sicherheit Diskussionen ergeben, welche Zwischenfälle
und Komplikationen von Behandlungen vermindern helfen.
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- Stellungnahme des
Bundesrates
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- Der Bundesrat
anerkennt, dass eine Gutachterstelle einen gewissen Beitrag zur
Verbesserung der Sicherheit in der Medizin zu leisten vermöchte:
Heute bestehen zwar bereits Gutachterstellen zur Abklärung
medizinischer Zwischenfälle, wie beispielsweise diejenige der
Verbindung der Schweizer Ärzte/FMH. Nachteilig wirkt sich
allerdings die Tatsache aus, dass aus Gründen des Datenschutzes
und des Urheberrechts Gutachten dieser und anderer Stellen in den
allerwenigsten Fällen einem weiteren Interessentenkreis
zugänglich gemacht werden können. Die Verwirklichung einer
Schweizerischen Sammelstelle für medizinische Kunstfehler wäre
daher sinnvoll, setzt allerdings die Beseitigung verschiedener
rechtlicher Schwierigkeiten voraus (u.a. Fragen der
bundesstaatlichen Kompetenzaufteilung im Gesundheitswesen und Fragen
datenschutz- bzw. urheberrechtlicher Art). Die vom Motionär
geforderte Gutachterstelle kann damit ohne aufwendige Gesetz-,
allenfalls Verfassungsgebungsverfahren nicht realisiert werden. Als
Folge der beschränkten Ressourcen sieht sich der Bundesrat
deshalb veranlasst, das wohl wünschenswerte, nicht aber
prioritäre Anliegen nicht weiter zu verfolgen.
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- Erklärung des
Bundesrates
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- Der Bundesrat
beantragt, die Motion abzulehnen.
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- Kommentar von Paul Günter:
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Die Motion wird abgelehnt, obwohl die Regierung zustimmt, dass Handlungsbedarf
wäre. Begründet wird dies mit dem Mangel an Finanzen. Wenn man sich vorstellt, welches Leid schon durch einen medizinischen Fehler verursacht wird und welche Kosten dieser im medizinischen Bereich, aber auch im juristischen Bereich (jahrelange Verfahren!) nach sich zieht, versteht man diese Argumentation nicht. Ich werde daher hier für die Ueberweisung des Vorstosses kämpfen.