Kommentar zur Antwort des Bundesrats auf die einfache Anfrage: Fragwürdige Praktiken von Microsoft
Einleitung Anfrage:
Microsoft ist derzeit dabei, ein neues Lizenzmodell über die ganze Welt auszubreiten, welches der Firma jährlich garantierte Einnahmen bringen soll. Es lässt sich absehen, dass in der Zukunft mit diesem System zudem permanente Migrationen bewirkt werden, da nur die beiden letzten Programm-Versionen zu weiteren Updates berechtigen sollen und die älteren Versionen nicht mehr unterstützt werden sollen.
Ich frage den Bundesrat:
- Welche Mehrkosten entstehen der Verwaltung durch die jährlichen Lizenzkosten und die erhöhte Upgrade-Tätigkeit unter Einbezug der internen Informatikaufwände, welche für die häufigeren Migrationen und dadurch bedingte Schulungen notwendig sind.
Antwort des Bundesrats
Seit 1995 belieferte Microsoft den Markt bzw. ihre Kunden jeweils nach 1-2 Jahren mit einem neuen Betriebssystem (Windows95, Windows98, Windows NT 3/3.5/4, Windows2000, Windows XP) und mit einer neuen Officepalette (Office95, Office97, Office2000, Office
XP). Aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen wurden nicht immer und überall die neuesten Versionen installiert sondern Versionen "übersprungen", so dass eine durchschnittliche Lebensdauer von rund 4 Jahren resultierte. Die Gegenüberstellung der bisherigen Praxis
(Installation einer Vollversion z.B. für SFr. 600 mit einer Lebensdauer von 4 Jahren) zur neuen Praxis (Jährliche Lizenzgebühr von ca. CHF 350) ergibt Ausgaben von CHF 800 (1400 - 600), d.h. pro Arbeitsplatz jährliche Mehrausgaben an Lizenzkosten von CHF 200.
Das neue Lizenzverfahren von Microsoft gibt nicht vor, dass jeder neue Release vom Lizenznehmer installiert werden muss. Es besteht kein Zwang zu einer erhöhten Upgrade-Tätigkeit.
Kommentar zur Antwort
Unter Umständen ist ein häufigerer Update notwendig. Im neuen Agreement
unterstützt Microsoft nur die beiden letzten Versionen. Wenn Microsoft
(wie bei 2000 und XP geschehen) innerhalb von drei statt vier Jahren
(oder in Zukunft noch weniger) weitergeht, so müssen 25% mehr
Migrationenen gemacht werden. Eine Migration kostet jeweils ca. CHF
500-1500 pro Arbeitsplatz. Die Frage wurde damit vom BBL nicht
vollständig beantwortet, denn es gibt einen Zwang zumindest jeden 2.
Update mitzumachen.
- Welche Massnahmen hat das BBL ergriffen, um den bisherigen (besseren) Vertrag zu verteidigen?
Antwort des Bundesrats
Im Rahmen der Verhandlungen ist es gelungen, für die Bundesverwaltung ein einheitliches Enterprise Agreement mit Microsoft abzuschliessen. Der Vertrag konnte per Ende Oktober zu guten Konditionen abgeschlossen werden und umfasst neu die notwendige
Client-Software für die ganze Bundesverwaltung. Damit konnten akzeptable Konditionen erreicht werden.
Kommentar zur Antwort
Die Konditionen sind so wie sie wahrscheinlich für die meisten
Grossfirmen sind. Es ist nicht so, dass der Bund ganz spezielle
Konditionen herausgewirtschaftet hat.
Ein Vergleich mit den Konditionen von z.B. UBS und Swisscom wäre
wahrscheinlich interessant.
- Welche Massnahmen hat das BBL ergriffen, damit die Option, dass auf einen andern Anbieter (unter Umständen auf "Open Source") gewechselt werden kann, offen bleibt? Wie ernsthaft wurde z.B. LINUX und STAR OFFICE geprüft ein Produkt, für welches das
DoD in den USA 25'000 Lizenzen beschafft hat?
Antwort des Bundesrats
Die Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung decken zum einen die Büroautomation ab (z.B. Textverarbeitung, E-Mail, Terminplanung, Intranetzugriff, etc.), zum anderen bedienen sie zahlreiche andere Anwendungen wie Geschäftsverwaltung, Kostenrechnung,
Logistik, Personal und Fachbereichsanwendungen mit teilweise engem Bezug zur Büroautomation. Die Büroautomation wurde nach einer sorgfältigen Evaluation ab 1997 bundesweit auf MS-Office und MS-Exchange vereinheitlicht und über eine Einproduktestrategie
flächendeckend eingeführt.
Die Einsetzbarkeit von Linux und Star-Office für den Büroautomationsbereich wurde zuletzt im März 2000 detailliert untersucht. Gemäss einem heute noch gültigen Bericht der GartnerGroup bildet Linux gegenwärtig und in naher Zukunft keine ernsthafte Alternative
für den Einsatz von Microsoft-basierten Systemen am Arbeitsplatz. Es kann bis 2004 voraussichtlich nur einen Marktanteil von maximal 5% erreichen. Die heutige Arbeitsplatzinfrastruktur wurde von der GartnerGroup wegen der erreichten hohen Standardisierung, der
breiten Verfügbarkeit von darauf eingesetzten Produkten und der engen Vernetzung mit anderen Systemen und darunterliegender Technologie als 'nicht-substituierbare Technologie' eingestuft. Linux wird als Nischenprodukt für Anwendungen mit Ausrichtung auf
Web-Infrastruktur betrachtet. Star-Office fehlt die Integration in die oben erwähnten, übergreifenden Anwendungsbereiche. Kommerziell verfügbare Standardsoftware bietet zudem ein Mindestmass an Zukunftssicherheit, die bei OpenSource-Software fraglich ist.
Im Bundesgericht, das nicht in die zentrale Bundesverwaltung integriert und somit nicht den Informatikvorgaben gemäss Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung unterworfen ist, wird in Lausanne StarOffice (unter SUN/Solaris)
nach einer 1,5 Jahre dauernden Pilotinstallation definitiv eingeführt. Zu erwähnen ist, dass das Bger eine Thin-Client-Architektur hat und dass nicht von MS-Office nach StarOffice gewechselt wurde.
Mit NOVE-IT wurde ein Strategieorgan und somit die Struktur geschaffen, um solche strategischen Probleme laufend und abseits vom Tagesgeschäft zu prüfen. Selbstverständlich hat gerade die Frage einseitiger Abhängigkeiten einen hohen Stellenwert. So wird
auch künftig periodisch überprüft werden, welche Alternativen zu den heute eingesetzten Produkten bestehen.
Kommentar zur Antwort
Wenn im Oktober 2001 jemand eine Informatikstudie aus dem März 2000
zitiert, so ist dies bei 4 Internetzyklen in diesem Zeitraum doch etwas
merkwürdig. In diesem Zeitraum hat Microsoft z.B ein neues
Betriebssystem entwickelt (XP). Natürlich kann Linux keinen Marktanteil
erlangen, wenn sie die Verwaltungen wie
das BBL verhalten. Strategische Sicherheitsüberlegungen führen aber
dazu, dass immer mehr europäische Verwaltungen umsteigen. Die
Bundesverwaltung ist genügend gross, dass sie ihre eigenen
Komptenzzentren aufbauen könnte. Allerdings hat die Verwaltung aufgrund
der ihr innewohnenden Trägheit und Angst vor Fehlentscheidungen
die Tendenz auf den Grössten zu setzen und wirkt damit als
kontraproduktiver und negativer Verstärker auf den Wettbewerb. Dass es
mit Linux auch funktioniert, zeigt sich - gemäss der Aussage des BBL
selbst - anhand des Bundesgerichts.
- Welche Informationen gewinnt die ausländische Firma Microsoft über die Struktur der Bundesverwaltung und namentlich deren sicherheitskritische Bereiche durch die Registration? Welche Informationen müssen preisgegeben werden?
Antwort des Bundesrats
Die Bundesverwaltung als grosser Kunde erhält von Microsoft spezielle Versionen zur Installation ihrer Software. Sie werden mit einem "Volume License Product Key" installiert, damit fällt die Online-Registration gänzlich weg. Dies entspricht dem bisherigen Zustand.
Durch die Registration werden keine unkontrollierten Informationen über die Bundesverwaltung preisgegeben.
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Die Frage ist ungenügend beantwortet. XP soll - hab's zwar noch nicht
gesehen - laufend selber kleine Updates von Microsoft beziehen. Welche
Informationen da ausgetauscht werden, entzieht sich dann der Kenntnis
des Benutzers.
- Hebelt das neue Lizenzmodell nicht in gewissem Sinn das Urheberrecht aus und verschafft Microsoft eine Position, die sie auf Grund "normaler" Verträge nie haben dürfte?
Antwort des Bundesrats
In der Beurteilung der Bundesverwaltung wird das Urheberrecht durch das Vorgehen von Microsoft nicht verletzt. Bedenken bezüglich einer Rechtsverletzung bestanden allerdings bezüglich der Konformität mit dem Wettbewerbsrecht. Gemäss Beurteilung der
Wettbewerbskommission (WEKO) verletzt aber die neue Lizenzpolitik von Microsoft das Kartellgesetz nicht.
Kommentar zur Antwort
Das war mit der Frage nicht gemeint. Die Lizenzvereinbarungen gehen weit
über das normale Urheberrecht hinaus. Die Frage ist, ob es Sinn macht,
dass der Bund eine solche Verlagerung des Interessenausgleichs zwischen
der Öffentlichkeit und den Firmen zu Gunsten der Firmen unterstützen
sollte. Die Balance zwischen der Allgemeinheit und dem Urheber
(bzw. der Firma, die ihn mit einem normalen Arbeitsvertrag abgespiesen
hat) wird damit einmal mehr zuungunsten der Allgemeinheit verlagert.
- Wie wird sichergestellt, dass die neuen Produkte keine Backdoors und Trojanischen Pferde enthalten, welche die Arbeit der Verwaltung (und insbesondere ihrer geheimen Bereiche) in einem Krisenfall behindern können?
Antwort des Bundesrats
Bei allen Betriebssystemen, insbesondere aber beim Betriebssystem Windows 2000, handelt es sich um ein Millionen Codezeilen umfassendes Stück Software. Es ist aufgrund des nötigen Aufwands sehr schwierig, diese Software auf Backdoors und trojanische Pferde
hin zu untersuchen. Das gilt sinngemäss auch für andere Betriebsysteme. Bei OpenSource-Software ist zwar, im Gegensatz zu kommerziellen Produkten wie MS Windows, der Quellcode einsehbar. Die Verfügbarkeit des Source-Code ist allerdings keine Garantie
dafür, dass gefährliche Codestücke zum Vorneherein als solche erkannt werden, solange noch kein "Fehlverhalten" aufgetreten ist. Die Suche nach dem Auftreten von Problemen wird allerdings einfacher, wenn man den Code kennt.
Wegen der universellen Verbreitung der Produkte von Microsoft werden tatsächliche oder angebliche "Unregelmässigkeiten" im Verhalten der Software sofort breit diskutiert und analysiert. Das Risiko einer eventuell vorhandenen Backdoor wird aber als nicht wesentlich
grösser eingestuft, als bei einem OpenSource-Produkt.
Kommentar zur Antwort
Microsoft hat neu gewünscht, dass Codefehler (Sicherheitslücken) nicht
mehr diskutiert werden sollen. Ausserdem ist Microsoft ist ein
US-Unternehmen und schützt damit einmal primär amerikanische Interessen.
- Welche Massnahmen sind getroffen, damit die Firma Microsoft als Quasi-Monopolist in einer weiteren Zukunft der Verwaltung nicht immer ungünstigere Verträge aufzwingen kann?
Antwort des Bundesrats
Einprodukte-Strategien bieten Vorteile in Bezug auf Interoperabilität, Betriebskosten, Ausbildung, Release-Wechsel und Anpassungen an weitere Einsatzgebiete. Um die Nachteile in Bezug auf Abhängigkeiten von Lieferanten zu relativieren, nimmt die
Bundesverwaltung dort von Einproduktestandards Abstand, wo echte Alternativen bestehen und Mehrproduktestrategien nicht mit wesentlichen Nachteilen bezüglich Interoperabilität, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bezahlt werden. Verhandlungen und
nötigenfalls Massnahmen der WEKO (im Falle eines Missbrauchs) sind die Mittel, die für die Erhaltung akzeptabler Bedingungen zum Bezug von Software zur Verfügung stehen.
Kommentar zur Antwort
Dafür bietet die Interoperabilität ein enormes Potential für Viren. Die
WEKO interveniert ausserdem erst in extremen Fällen.
- Gibt es in diesem Problembereich eine Kontaktnahme mit den Ländern der EU (die mit Microsoft dieselben Probleme haben dürften) oder Pläne für ein gemeinsames Handeln?
Antwort des Bundesrats
Auch grosse Staaten wie Deutschland konnten Verträge zu ähnlichen Bedingungen abschliessen wie die schweizerische Bundesverwaltung . Microsoft ihrerseits hat die Frist für die Umstellung auf das neue Lizenzierungsmodell verlängert. Selbstverständlich werden
die internationalen Entwicklungen (insbesondere in der EU und der OECD) gebührend berücksichtigt und es bestehen Kontakte insbesondere zu den Nachbarländern, deren Knüpfung und künftige Pflege durch die Reorganisation der Bundesinformatik erleichtert
wird.
Kommentar zur Antwort
D.h. es gibt keine Zusammenarbeit.