Kommentar zur Antwort des Bundesrats auf die einfache Anfrage: Fragwürdige Praktiken von Microsoft

Einleitung Anfrage: Microsoft ist derzeit dabei, ein neues Lizenzmodell über die ganze Welt auszubreiten, welches der Firma jährlich garantierte Einnahmen bringen soll. Es lässt sich absehen, dass in der Zukunft mit diesem System zudem permanente Migrationen bewirkt werden, da nur die beiden letzten Programm-Versionen zu weiteren Updates berechtigen sollen und die älteren Versionen nicht mehr unterstützt werden sollen. Ich frage den Bundesrat:
  1. Welche Mehrkosten entstehen der Verwaltung durch die jährlichen Lizenzkosten und die erhöhte Upgrade-Tätigkeit unter Einbezug der internen Informatikaufwände, welche für die häufigeren Migrationen und dadurch bedingte Schulungen notwendig sind.
    Antwort des Bundesrats
    Seit 1995 belieferte Microsoft den Markt bzw. ihre Kunden jeweils nach 1-2 Jahren mit einem neuen Betriebssystem (Windows95, Windows98, Windows NT 3/3.5/4, Windows2000, Windows XP) und mit einer neuen Officepalette (Office95, Office97, Office2000, Office XP). Aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen wurden nicht immer und überall die neuesten Versionen installiert sondern Versionen "übersprungen", so dass eine durchschnittliche Lebensdauer von rund 4 Jahren resultierte. Die Gegenüberstellung der bisherigen Praxis (Installation einer Vollversion z.B. für SFr. 600 mit einer Lebensdauer von 4 Jahren) zur neuen Praxis (Jährliche Lizenzgebühr von ca. CHF 350) ergibt Ausgaben von CHF 800 (1400 - 600), d.h. pro Arbeitsplatz jährliche Mehrausgaben an Lizenzkosten von CHF 200. Das neue Lizenzverfahren von Microsoft gibt nicht vor, dass jeder neue Release vom Lizenznehmer installiert werden muss. Es besteht kein Zwang zu einer erhöhten Upgrade-Tätigkeit.
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    Unter Umständen ist ein häufigerer Update notwendig. Im neuen Agreement unterstützt Microsoft nur die beiden letzten Versionen. Wenn Microsoft (wie bei 2000 und XP geschehen) innerhalb von drei statt vier Jahren (oder in Zukunft noch weniger) weitergeht, so müssen 25% mehr Migrationenen gemacht werden. Eine Migration kostet jeweils ca. CHF 500-1500 pro Arbeitsplatz. Die Frage wurde damit vom BBL nicht vollständig beantwortet, denn es gibt einen Zwang zumindest jeden 2. Update mitzumachen.
  2. Welche Massnahmen hat das BBL ergriffen, um den bisherigen (besseren) Vertrag zu verteidigen?
    Antwort des Bundesrats
    Im Rahmen der Verhandlungen ist es gelungen, für die Bundesverwaltung ein einheitliches Enterprise Agreement mit Microsoft abzuschliessen. Der Vertrag konnte per Ende Oktober zu guten Konditionen abgeschlossen werden und umfasst neu die notwendige Client-Software für die ganze Bundesverwaltung. Damit konnten akzeptable Konditionen erreicht werden.
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    Die Konditionen sind so wie sie wahrscheinlich für die meisten Grossfirmen sind. Es ist nicht so, dass der Bund ganz spezielle Konditionen herausgewirtschaftet hat. Ein Vergleich mit den Konditionen von z.B. UBS und Swisscom wäre wahrscheinlich interessant.
  3. Welche Massnahmen hat das BBL ergriffen, damit die Option, dass auf einen andern Anbieter (unter Umständen auf "Open Source") gewechselt werden kann, offen bleibt? Wie ernsthaft wurde z.B. LINUX und STAR OFFICE geprüft ein Produkt, für welches das DoD in den USA 25'000 Lizenzen beschafft hat?
    Antwort des Bundesrats
    Die Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung decken zum einen die Büroautomation ab (z.B. Textverarbeitung, E-Mail, Terminplanung, Intranetzugriff, etc.), zum anderen bedienen sie zahlreiche andere Anwendungen wie Geschäftsverwaltung, Kostenrechnung, Logistik, Personal und Fachbereichsanwendungen mit teilweise engem Bezug zur Büroautomation. Die Büroautomation wurde nach einer sorgfältigen Evaluation ab 1997 bundesweit auf MS-Office und MS-Exchange vereinheitlicht und über eine Einproduktestrategie flächendeckend eingeführt. Die Einsetzbarkeit von Linux und Star-Office für den Büroautomationsbereich wurde zuletzt im März 2000 detailliert untersucht. Gemäss einem heute noch gültigen Bericht der GartnerGroup bildet Linux gegenwärtig und in naher Zukunft keine ernsthafte Alternative für den Einsatz von Microsoft-basierten Systemen am Arbeitsplatz. Es kann bis 2004 voraussichtlich nur einen Marktanteil von maximal 5% erreichen. Die heutige Arbeitsplatzinfrastruktur wurde von der GartnerGroup wegen der erreichten hohen Standardisierung, der breiten Verfügbarkeit von darauf eingesetzten Produkten und der engen Vernetzung mit anderen Systemen und darunterliegender Technologie als 'nicht-substituierbare Technologie' eingestuft. Linux wird als Nischenprodukt für Anwendungen mit Ausrichtung auf Web-Infrastruktur betrachtet. Star-Office fehlt die Integration in die oben erwähnten, übergreifenden Anwendungsbereiche. Kommerziell verfügbare Standardsoftware bietet zudem ein Mindestmass an Zukunftssicherheit, die bei OpenSource-Software fraglich ist. Im Bundesgericht, das nicht in die zentrale Bundesverwaltung integriert und somit nicht den Informatikvorgaben gemäss Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung unterworfen ist, wird in Lausanne StarOffice (unter SUN/Solaris) nach einer 1,5 Jahre dauernden Pilotinstallation definitiv eingeführt. Zu erwähnen ist, dass das Bger eine Thin-Client-Architektur hat und dass nicht von MS-Office nach StarOffice gewechselt wurde. Mit NOVE-IT wurde ein Strategieorgan und somit die Struktur geschaffen, um solche strategischen Probleme laufend und abseits vom Tagesgeschäft zu prüfen. Selbstverständlich hat gerade die Frage einseitiger Abhängigkeiten einen hohen Stellenwert. So wird auch künftig periodisch überprüft werden, welche Alternativen zu den heute eingesetzten Produkten bestehen.
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    Wenn im Oktober 2001 jemand eine Informatikstudie aus dem März 2000 zitiert, so ist dies bei 4 Internetzyklen in diesem Zeitraum doch etwas merkwürdig. In diesem Zeitraum hat Microsoft z.B ein neues Betriebssystem entwickelt (XP). Natürlich kann Linux keinen Marktanteil erlangen, wenn sie die Verwaltungen wie das BBL verhalten. Strategische Sicherheitsüberlegungen führen aber dazu, dass immer mehr europäische Verwaltungen umsteigen. Die Bundesverwaltung ist genügend gross, dass sie ihre eigenen Komptenzzentren aufbauen könnte. Allerdings hat die Verwaltung aufgrund der ihr innewohnenden Trägheit und Angst vor Fehlentscheidungen die Tendenz auf den Grössten zu setzen und wirkt damit als kontraproduktiver und negativer Verstärker auf den Wettbewerb. Dass es mit Linux auch funktioniert, zeigt sich - gemäss der Aussage des BBL selbst - anhand des Bundesgerichts.
  4. Welche Informationen gewinnt die ausländische Firma Microsoft über die Struktur der Bundesverwaltung und namentlich deren sicherheitskritische Bereiche durch die Registration? Welche Informationen müssen preisgegeben werden?
    Antwort des Bundesrats
    Die Bundesverwaltung als grosser Kunde erhält von Microsoft spezielle Versionen zur Installation ihrer Software. Sie werden mit einem "Volume License Product Key" installiert, damit fällt die Online-Registration gänzlich weg. Dies entspricht dem bisherigen Zustand. Durch die Registration werden keine unkontrollierten Informationen über die Bundesverwaltung preisgegeben.
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    Die Frage ist ungenügend beantwortet. XP soll - hab's zwar noch nicht gesehen - laufend selber kleine Updates von Microsoft beziehen. Welche Informationen da ausgetauscht werden, entzieht sich dann der Kenntnis des Benutzers.
  5. Hebelt das neue Lizenzmodell nicht in gewissem Sinn das Urheberrecht aus und verschafft Microsoft eine Position, die sie auf Grund "normaler" Verträge nie haben dürfte?
    Antwort des Bundesrats
    In der Beurteilung der Bundesverwaltung wird das Urheberrecht durch das Vorgehen von Microsoft nicht verletzt. Bedenken bezüglich einer Rechtsverletzung bestanden allerdings bezüglich der Konformität mit dem Wettbewerbsrecht. Gemäss Beurteilung der Wettbewerbskommission (WEKO) verletzt aber die neue Lizenzpolitik von Microsoft das Kartellgesetz nicht.
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    Das war mit der Frage nicht gemeint. Die Lizenzvereinbarungen gehen weit über das normale Urheberrecht hinaus. Die Frage ist, ob es Sinn macht, dass der Bund eine solche Verlagerung des Interessenausgleichs zwischen der Öffentlichkeit und den Firmen zu Gunsten der Firmen unterstützen sollte. Die Balance zwischen der Allgemeinheit und dem Urheber (bzw. der Firma, die ihn mit einem normalen Arbeitsvertrag abgespiesen hat) wird damit einmal mehr zuungunsten der Allgemeinheit verlagert.
  6. Wie wird sichergestellt, dass die neuen Produkte keine Backdoors und Trojanischen Pferde enthalten, welche die Arbeit der Verwaltung (und insbesondere ihrer geheimen Bereiche) in einem Krisenfall behindern können?
    Antwort des Bundesrats
    Bei allen Betriebssystemen, insbesondere aber beim Betriebssystem Windows 2000, handelt es sich um ein Millionen Codezeilen umfassendes Stück Software. Es ist aufgrund des nötigen Aufwands sehr schwierig, diese Software auf Backdoors und trojanische Pferde hin zu untersuchen. Das gilt sinngemäss auch für andere Betriebsysteme. Bei OpenSource-Software ist zwar, im Gegensatz zu kommerziellen Produkten wie MS Windows, der Quellcode einsehbar. Die Verfügbarkeit des Source-Code ist allerdings keine Garantie dafür, dass gefährliche Codestücke zum Vorneherein als solche erkannt werden, solange noch kein "Fehlverhalten" aufgetreten ist. Die Suche nach dem Auftreten von Problemen wird allerdings einfacher, wenn man den Code kennt. Wegen der universellen Verbreitung der Produkte von Microsoft werden tatsächliche oder angebliche "Unregelmässigkeiten" im Verhalten der Software sofort breit diskutiert und analysiert. Das Risiko einer eventuell vorhandenen Backdoor wird aber als nicht wesentlich grösser eingestuft, als bei einem OpenSource-Produkt.
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    Microsoft hat neu gewünscht, dass Codefehler (Sicherheitslücken) nicht mehr diskutiert werden sollen. Ausserdem ist Microsoft ist ein US-Unternehmen und schützt damit einmal primär amerikanische Interessen.
  7. Welche Massnahmen sind getroffen, damit die Firma Microsoft als Quasi-Monopolist in einer weiteren Zukunft der Verwaltung nicht immer ungünstigere Verträge aufzwingen kann?
    Antwort des Bundesrats
    Einprodukte-Strategien bieten Vorteile in Bezug auf Interoperabilität, Betriebskosten, Ausbildung, Release-Wechsel und Anpassungen an weitere Einsatzgebiete. Um die Nachteile in Bezug auf Abhängigkeiten von Lieferanten zu relativieren, nimmt die Bundesverwaltung dort von Einproduktestandards Abstand, wo echte Alternativen bestehen und Mehrproduktestrategien nicht mit wesentlichen Nachteilen bezüglich Interoperabilität, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bezahlt werden. Verhandlungen und nötigenfalls Massnahmen der WEKO (im Falle eines Missbrauchs) sind die Mittel, die für die Erhaltung akzeptabler Bedingungen zum Bezug von Software zur Verfügung stehen.
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    Dafür bietet die Interoperabilität ein enormes Potential für Viren. Die WEKO interveniert ausserdem erst in extremen Fällen.
  8. Gibt es in diesem Problembereich eine Kontaktnahme mit den Ländern der EU (die mit Microsoft dieselben Probleme haben dürften) oder Pläne für ein gemeinsames Handeln?
    Antwort des Bundesrats
    Auch grosse Staaten wie Deutschland konnten Verträge zu ähnlichen Bedingungen abschliessen wie die schweizerische Bundesverwaltung . Microsoft ihrerseits hat die Frist für die Umstellung auf das neue Lizenzierungsmodell verlängert. Selbstverständlich werden die internationalen Entwicklungen (insbesondere in der EU und der OECD) gebührend berücksichtigt und es bestehen Kontakte insbesondere zu den Nachbarländern, deren Knüpfung und künftige Pflege durch die Reorganisation der Bundesinformatik erleichtert wird.
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    D.h. es gibt keine Zusammenarbeit.