MOTION
Verbot von Gen-Testung bei Versicherungsanträgen


Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament eine Gesetzesvorlage vorzulegen, welche die Gen-Testung von Personen im Zusammenhang mit Lebens- und Krankenversicherungen verbietet. Insbesondere soll das Testen auf latente Krankheiten und Dispositionen verboten werden, welche mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit zu einer veränderten Lebenserwartung und/oder Gesundheitskosten führen können.


Begründung

Mit fortschreitenden Erkenntnissen der Gentechnologie im Bereich der Diagnostik ist angesichts der grossen Forschungsanstrengungen zahlreicher Firmen bald zu rechnen.

Von der Diagnostik bis hin zu einer Therapie allfälliger Erbkrankheiten ist es dann noch ein weiter Weg. In vielen Fällen müsste eine wirkliche Therapie zudem mit Eingriffen in die Keimbahn einhergehen.

Damit steht fest, dass die Diagnostik sich viel rascher und weiter entwickeln wird, als die langsamer nachfolgende und viel ungewissere Therapie. Sobald aber diagnostischen Erkenntnisse über latente Erbkrankheiten, Stoffwechwelstörungen und ererbte Dispositionen bestehen, werden die Versicherer begreiflicherweise diese Erkenntnisse zu ihrem Nutzen anzuwenden versuchen.

Da jeder Mensch Träger verschiedenster Dispositionen, aber auch mehrerer Erbkrankheiten ist (welche sich nicht ausprägen), droht eine äusserst ungemütliche Situation für alle Versicherten zu entstehen.

Es ist daher von grösster Bedeutung, dass von Anfang an eine Entwicklung in derjenigen Richtung verhindert wird, dass gemäss Genanalyse eine Differenzierung der Versicherten vorgenommen wird.

Ein Verbot schafft eine klare Situation. Dies ist aus der Sicht der betroffenen Versicherungsnehmer unbedingt nötig. Da die Versicherer mit statistischen Mitteln rechnen, verursacht die Massnahme ihnen keine zusätzlichen Kosten. Sie verhindert aber Gewinne der Versicherer auf Kosten der Versicherte auf Grund der zu erwartenden neuen gentechnologischen Erkenntnisse.