- NATIONALRAT
-
- 98.3025
-
Motion Günter
-
Kommission zur
Untersuchung schwerer medizinischer Zwischenfälle
-
______________________________________________________________
-
- Wortlaut der Motion
vom 22. Januar 1998
-
- Der Bundesrat wird
ersucht, eine Kommission zur Untersuchung medizinischer
Zwischenfälle zu schaffen.
-
- Die Kommission ersucht
auf Antrag von Ärzten, Patienten (bzw. ihren Angehörigen)
und Spital- oder Gesundheitsbehörden medizinische
Zwischenfälle.
-
- Sie klärt die
Umstände und Ursachen von schweren medizinischen Zwischenfällen
ab und führt zur Vermeidung ähnlicher Zwischenfälle
eine Untersuchung durch.
-
- Die Kommission ist mit
einer entsprechenden Infrastruktur zu versehen.
-
- Sobald der Hergang des
Zwischenfalles in wesentlichen Zügen klar ist, berät die
Kommission die behandelnden Ärzte, wie der entstandene Schaden
minimiert oder gar behoben werden kann und erstattet einen kurzen
Vorbericht z.H. des Bundesamtes.
-
- Wesentliche
Untersuchungsergebnisse, die für eine Verhütung von
erneuten Zwischenfällen von Bedeutung sind und Sofortmassnahmen
erfordern, werden dem Bundesamt in einem Bericht gemeldet, der
entsprechende Empfehlungen enthält.
-
- Die rechtliche
Würdigung der Umstände und Ursachen ist nicht Sache der
Untersuchung.
-
- Mitunterzeichnende
-
- Alder, von Allmen,
Banga, Baumann Stephanie, Burgener, Carobbio, Gonseth, Grendelmeier,
Gross Jost, Gysin Remo, Haering Binder, Hafner Ursula, Hubmann,
Jans, Jeanprêtre, Jutzet, Keller Christine, Meier Samuel,
Meyer Theo, Strahm, Thür, Tschäppät, Vollmer, Weber
Agnes, Zbinden (25)
- Begründung
-
- Der Vorstoss
orientiert sich stark am Institut der Untersuchung von Flugunfällen
(vgl. u.a. Luftfahrtgesetz Art. 24 ff und VO über die
Untersuchung von Flugunfällen und schweren Vorfällen, Art.
18 ff). Diese Einrichtung hat sich für die Verbesserung der
Flugsicherheit als sehr wertvoll erwiesen.
-
- Ziel des Vorstosses
ist nicht die rechtliche Beurteilung eines unglücklichen
Ereignisses im Medizinalbereich, sondern die Verhütung der
Wiederholung desselben oder eines ähnlichen Geschehens.
Gegenüber der Untersuchung von Flugunfällen kommt im
medizinischen Bereich die Beratung durch Experten dazu, wie ein
entstandener Schaden allenfalls noch minimiert oder gar behoben
werden kann.
-
- Von Staates wegen
erfolgte die Vorbeugung von medizinischen Zwischenfällen bisher
(neben der Ausbildung) vor allem durch Bestrafung allfällig
erwischter Schuldiger. Es ist heute aber für ein modernes
Sicherheitsverständnis unumgänglich, dass mehr Gewicht
darauf gelegt wird, dass durch die Verbreitung des Wissens um die
Entstehungsmechanismen eines Zwischenfalls die Anzahl der
schwerwiegenden Ereignisse gesenkt wird. Eine diesbezügliche
systematische Prophylaxe fehlt aber erstaunlicherweise heute
vollständig.
-
- Obwohl die
vorgeschlagene Kommission einen erheblichen Aufwand erfordern wird,
ist sie sowohl aus ökonomischen wie auch aus menschlichen
Gründen nötig. Jeder Zwischenfall verursacht neben dem
menschlichen Leid extreme Kosten. Vorbeugung und Verhütung sind
also auf jeden Fall kostendämpfend. Das vorgeschlagene Vorgehen
bringt aber auch eine erhöhte Qualität der Medizin und
stellt ein ausgezeichnetes Mittel der Qualitätskontrolle dar.
Beides ist im Sinne des KVG.
-
- Heute gibt es keinen
Weg, auf welchem Warnungen vor neu als gefährlich erkannten
Vorgehensweisen oder noch wenig bekannte oder neue
Komplikationen einer Therapie oder Untersuchung zuverlässig
unter den medizinischen Anwendern verbreitet werden.
-
- Das Institut für
Flugunfalluntersuchung demonstriert die hohe Wirksamkeit der Methode
der raschen fachkompetenten Untersuchung nach einem Ergebnis. Es
zeigt modellartig, wie eine moderne Zwischenfallsverhütung
funktionieren sollte.
-
- Es gilt nun, im
Bereich der Medizin aus diesen Erfahrungen und Erkenntnissen
ebenfalls die nötigen Schlüsse zu ziehen und zu handeln.
-
- Stellungnahme des
Bundesrates
-
- Der Bundesrat ist mit
dem Motionär der Auffassung, dass medizinische Zwischenfälle
untersucht und ausgewertet werden müssen, damit die sich daraus
ergebenden Konsequenzen rasch und klar den interessierten Kreisen
aber auch der Öffentlichkeit kommuniziert werden können.
- Heute bestehen bereits
diverse Einrichtungen, wie sie in der Motion gefordert werden.
-
- Die Interkantonale
Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) und das Bundesamt für
Gesundheit (BAG) nehmen als Zulassungsbehörden in ihren
jeweiligen Bereichen offiziell die Überwachung von
Heilmittelnebenwirkungen (Pharmacovigilanz) in der Schweiz wahr und
sind zugleich nationale Korrespondenten im Rahmen der
Pharmacovigilanz der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Alle
schwerwiegenden Vorkommnisse im Zusammenhang mit Heilmitteln werden
hier gesammelt, analysiert und gegebenenfalls werden die
erforderlichen Massnahmen getroffen.
-
- Im Bereich der
Medizinprodukte sammelt das BAG auf Grund der
Vigilance-Verpflichtung und gestützt auf Artikel 13 der
Medizinprodukteverordnung vom 24. Januar 1996 bereits heute
systematisch Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit Medizinprodukten
stehen oder stehen können und ist über das Resultat der
Abklärungen zu orientieren.
-
- Im Bereich der
medizinischen Radiologie müssen technische Störfälle
an die Aufsichtsbehörde (BAG) gemeldet werden. Gegebenenfalls
wird eine Untersuchung durchgeführt.
-
- Seit Beginn dieses
Jahres sind zudem alle Erbringer medizinischer Leistungen, welche
durch die Sozialversicherungen gedeckt sind, verpflichtet,
Massnahmen zur Sicherung und Förderung der Qualität zu
ergreifen (Art. 58 KVG und Art. 77 KVV sowie nach Ansicht der SUVA
in Ableitung aus Art. 48 und Art. 54 UVG). Zu jedem
Qualitätsmanagementsystem gehört, dass Fehler und
Zwischenfälle protokolliert, analysiert und ihre Wiederholung
durch Korrekturmassnahmen verhindert werden.
- Im neuen
Heilmittelgesetz ist eine dem Sinn der Motion entsprechende Regelung
in den Bereichen Heilmittel, Blut, Transplantate und Medizinprodukte
vorgesehen.
-
- Der Bundesrat ist
überzeugt, dass durch die Zertifizierung der medizinischen
Institutionen im Rahmen des schweizerischen
Akkreditierungs/Zertifizierungsprozesses eine weitere Verbesserung
im Sinn des Motionärs vorgeschlagen wird. Dadurch lässt
sich eine Qualitätssicherung a priori gewährleisten
und die Zahl von Zwischenfällen sollte damit wirksam reduziert
werden. Dieser Prozess ist zur Zeit im Aufbau; die Ergebnisse werden
in den nächsten Jahren vorliegen und zeigen, wo allenfalls
künftig Handlungsbedarf verbleibt und ob eine Kommission zur
Untersuchung schwerer medizinischer Zwischenfälle eine
sinnvolle Ergänzung des bestehenden und im Aufbau begriffenen
Qualitätssicherungssystems darstellen könnte.
-
- Der Bundesrat ist
bereit abklären zu lassen, ob die bestehenden Rechtsgrundlagen
genügen, um zusätzlich eine Kommission im Sinn des
Motionärs einzusetzen.
-
- Erklärung des
Bundesrates
-
- Der Bundesrat
beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
-
- Kommentar von Paul Günter:
-
-
Ein Postulat, dass die Regierung annehmen will, ist oft besser, als eine von ihr abgelehnte Motion. Nachdem der Nationalrat der Motion zustimmt, müsste diese noch vor den Ständerat. Da in beiden Räten die Traktandierung oft
lange sich verzögert, geschieht sehr lange nichts. Daher werde ich der
Ueberweisung als Postulat zustimmen im Vertrauen darauf, dass dann rasch
etwas geschieht.