NATIONALRAT


98.3025
Motion Günter
Kommission zur Untersuchung schwerer medizinischer Zwischenfälle
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Wortlaut der Motion vom 22. Januar 1998

Der Bundesrat wird ersucht, eine Kommission zur Untersuchung medizinischer Zwischenfälle zu schaffen.

Die Kommission ersucht auf Antrag von Ärzten, Patienten (bzw. ihren Angehörigen) und Spital- oder Gesundheitsbehörden medizinische Zwischenfälle.

Sie klärt die Umstände und Ursachen von schweren medizinischen Zwischenfällen ab und führt zur Vermeidung ähnlicher Zwischenfälle eine Untersuchung durch.

Die Kommission ist mit einer entsprechenden Infrastruktur zu versehen.

Sobald der Hergang des Zwischenfalles in wesentlichen Zügen klar ist, berät die Kommission die behandelnden Ärzte, wie der entstandene Schaden minimiert oder gar behoben werden kann und erstattet einen kurzen Vorbericht z.H. des Bundesamtes.

Wesentliche Untersuchungsergebnisse, die für eine Verhütung von erneuten Zwischenfällen von Bedeutung sind und Sofortmassnahmen erfordern, werden dem Bundesamt in einem Bericht gemeldet, der entsprechende Empfehlungen enthält.

Die rechtliche Würdigung der Umstände und Ursachen ist nicht Sache der Untersuchung.


Mitunterzeichnende

Alder, von Allmen, Banga, Baumann Stephanie, Burgener, Carobbio, Gonseth, Grendelmeier, Gross Jost, Gysin Remo, Haering Binder, Hafner Ursula, Hubmann, Jans, Jeanprêtre, Jutzet, Keller Christine, Meier Samuel, Meyer Theo, Strahm, Thür, Tschäppät, Vollmer, Weber Agnes, Zbinden (25)


Begründung

Der Vorstoss orientiert sich stark am Institut der Untersuchung von Flugunfällen (vgl. u.a. Luftfahrtgesetz Art. 24 ff und VO über die Untersuchung von Flugunfällen und schweren Vorfällen, Art. 18 ff). Diese Einrichtung hat sich für die Verbesserung der Flugsicherheit als sehr wertvoll erwiesen.

Ziel des Vorstosses ist nicht die rechtliche Beurteilung eines unglücklichen Ereignisses im Medizinalbereich, sondern die Verhütung der Wiederholung desselben oder eines ähnlichen Geschehens. Gegenüber der Untersuchung von Flugunfällen kommt im medizinischen Bereich die Beratung durch Experten dazu, wie ein entstandener Schaden allenfalls noch minimiert oder gar behoben werden kann.

Von Staates wegen erfolgte die Vorbeugung von medizinischen Zwischenfällen bisher (neben der Ausbildung) vor allem durch Bestrafung allfällig erwischter Schuldiger. Es ist heute aber für ein modernes Sicherheitsverständnis unumgänglich, dass mehr Gewicht darauf gelegt wird, dass durch die Verbreitung des Wissens um die Entstehungsmechanismen eines Zwischenfalls die Anzahl der schwerwiegenden Ereignisse gesenkt wird. Eine diesbezügliche systematische Prophylaxe fehlt aber erstaunlicherweise heute vollständig.

Obwohl die vorgeschlagene Kommission einen erheblichen Aufwand erfordern wird, ist sie sowohl aus ökonomischen wie auch aus menschlichen Gründen nötig. Jeder Zwischenfall verursacht neben dem menschlichen Leid extreme Kosten. Vorbeugung und Verhütung sind also auf jeden Fall kostendämpfend. Das vorgeschlagene Vorgehen bringt aber auch eine erhöhte Qualität der Medizin und stellt ein ausgezeichnetes Mittel der Qualitätskontrolle dar. Beides ist im Sinne des KVG.

Heute gibt es keinen Weg, auf welchem Warnungen vor neu als gefährlich erkannten Vorgehens­weisen oder noch wenig bekannte oder neue Komplikationen einer Therapie oder Untersuchung zuverlässig unter den medizinischen Anwendern verbreitet werden.

Das Institut für Flugunfalluntersuchung demonstriert die hohe Wirksamkeit der Methode der raschen fachkompetenten Untersuchung nach einem Ergebnis. Es zeigt modellartig, wie eine moderne Zwischenfallsverhütung funktionieren sollte.

Es gilt nun, im Bereich der Medizin aus diesen Erfahrungen und Erkenntnissen ebenfalls die nötigen Schlüsse zu ziehen und zu handeln.


Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist mit dem Motionär der Auffassung, dass medizinische Zwischenfälle untersucht und ausgewertet werden müssen, damit die sich daraus ergebenden Konsequenzen rasch und klar den interessierten Kreisen aber auch der Öffentlichkeit kommuniziert werden können.

Heute bestehen bereits diverse Einrichtungen, wie sie in der Motion gefordert werden.

Die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nehmen als Zulassungsbehörden in ihren jeweiligen Bereichen offiziell die Über­wachung von Heilmittelnebenwirkungen (Pharmacovigilanz) in der Schweiz wahr und sind zugleich nationale Korrespondenten im Rahmen der Pharmacovigilanz der Weltgesundheits­organisation (WHO). Alle schwerwiegenden Vorkommnisse im Zusammenhang mit Heilmitteln werden hier gesammelt, analysiert und gegebenenfalls werden die erforderlichen Massnahmen getroffen.

Im Bereich der Medizinprodukte sammelt das BAG auf Grund der Vigilance-Verpflichtung und gestützt auf Artikel 13 der Medizinprodukteverordnung vom 24. Januar 1996 bereits heute systematisch Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit Medizinprodukten stehen oder stehen können und ist über das Resultat der Abklärungen zu orientieren.

Im Bereich der medizinischen Radiologie müssen technische Störfälle an die Aufsichtsbehörde (BAG) gemeldet werden. Gegebenenfalls wird eine Untersuchung durchgeführt.

Seit Beginn dieses Jahres sind zudem alle Erbringer medizinischer Leistungen, welche durch die Sozialversicherungen gedeckt sind, verpflichtet, Massnahmen zur Sicherung und Förderung der Qualität zu ergreifen (Art. 58 KVG und Art. 77 KVV sowie nach Ansicht der SUVA in Ablei­tung aus Art. 48 und Art. 54 UVG). Zu jedem Qualitätsmanagementsystem gehört, dass Fehler und Zwischenfälle protokolliert, analysiert und ihre Wiederholung durch Korrekturmassnahmen verhindert werden.

Im neuen Heilmittelgesetz ist eine dem Sinn der Motion entsprechende Regelung in den Bereichen Heilmittel, Blut, Transplantate und Medizinprodukte vorgesehen.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass durch die Zertifizierung der medizinischen Institutionen im Rahmen des schweizerischen Akkreditierungs/Zertifizierungsprozesses eine weitere Verbesserung im Sinn des Motionärs vorgeschlagen wird. Dadurch lässt sich eine ”Qualitätssicherung a priori” gewährleisten und die Zahl von Zwischenfällen sollte damit wirksam reduziert werden. Dieser Prozess ist zur Zeit im Aufbau; die Ergebnisse werden in den nächsten Jahren vorliegen und zeigen, wo allenfalls künftig Handlungsbedarf verbleibt und ob eine Kommission zur Untersuchung schwerer medizinischer Zwischenfälle eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden und im Aufbau begriffenen Qualitätssicherungssystems darstellen könnte.

Der Bundesrat ist bereit abklären zu lassen, ob die bestehenden Rechtsgrundlagen genügen, um zusätzlich eine Kommission im Sinn des Motionärs einzusetzen.


Erklärung des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.


Kommentar von Paul Günter:

Ein Postulat, dass die Regierung annehmen will, ist oft besser, als eine von ihr abgelehnte Motion. Nachdem der Nationalrat der Motion zustimmt, müsste diese noch vor den Ständerat. Da in beiden Räten die Traktandierung oft lange sich verzögert, geschieht sehr lange nichts. Daher werde ich der Ueberweisung als Postulat zustimmen im Vertrauen darauf, dass dann rasch etwas geschieht.