ISAF LogoSSV/USY-Logo  Willkommen beim SSV/USY Vermesser Beat Reichen


Inhaltsverzeichniss (index)
  • Grundsätzliches
  • Klassen?
  • Vermessungskommisson
  • Schweizermeisterschafts-Reglement
  • Racing Rules 1997-2000 (english)
  • Equipment-Rules (english)
  • Verschiedene Class-Rules (english)
  • Aenderungen Finn Klassenregeln
  • Verschiedene Reglemente der ISAF (english)
  • Weitere Fragen
  • Besucher ?



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    Grundsätzliche Erklärungen
    In allen Bootsklassen wird beim Regattasegeln davon ausgegangen, dass jedes teilnehmende Boot seinen Klassenvorschriften in jeder Hinsicht entspricht.
    Um dieser Aussage gerecht zu werden, müssen deshalb alle Rümpfe, Spieren,und Segel von einem vom Nationalen Segelverband bestellten Vermesser ausgemessen werden.
    Damit das Ergebniss dieser Kontrolle jederzeit nachvollzogen werden kann, werden die Messergebnisse im Messbrief der Yacht oder Jolle festgehalten. Segel werden mit einem speziellen Stempel gekennzeichnet.(Für Segel die auf einem Boot mit SUI-Messbrief verwendet werden ist zwingend die Vermessung durch einen Vermesser des Schweizerischen Segelverbandes notwendig.)
    Damit aber dieser Messbrief seine Gültigkeit erhält muss dieser beim Nationalen Landesverband durch einen Vermesser registriert werden.
    Der Messbrief behält seine Gültigkeit solange wie an den vermessenen Teilen keine Anderungen oder grössere Reperaturen vorgenommen werden, oder der Eigentümer wechselt.
    Sollte aber einer der vorgenannten Gründe eintreffen so ist ein anerkannter Vermesser zu kontaktieren um die notwendigen Schritte zu besprechen und gegebenenfalls auszuführen.

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    Welche Klassen vermesse ich?
    Grundsätzlich ist in der Schweiz jeder Vermesser angehalten sämtliche Klassen zu vermessen.
    Da aber die Vielfalt sehr gross und unterschiedlich ist, macht eine Vermessung nur Sinn wenn der Vermesser mit dieser Klasse und Ihrer Klassenvorschriften gut vertraut ist.
    Dadurch ergibt es sich das ich die Klassen Finn und 5.5M IC nun sehr gut kenne.
    Aber auch die am Thunersee gut vertretenen Klassen H-Boot, Drachen, 420 sowie die Nationale Klasse Trias zufriedenstellend kenne.

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    Vermessungs-Kommission
    Präsident: Jean-Pierre Marmier, Lausanne
    Yachten: Jean Prénat, Rolle
    Jollen : René Kämpf, Biel
    Cruiser/ABC/IOR/IMS : Eduard Stierli, Sachseln
    IJ/IOR/IMS : Oskar Weber, Kilchberg
    IOR/IMS : Willem Ouwerkerk, Stetten
    Yardstick : vakant
    ISAF Vermesser: Guy-Roland Perrin, Crans-Céligny

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    Reglement zur Austragung von Schweizermeisterschaften
    Version Nov. 96
    Index
    1. Anwendbare Begriffe
    2. Anwendbare Bestimmungen
    3. SM-berechtigte Klassen
    4. Aktivitätsnachweis
    5. Organisation der SM
    6. Teilnehmer
    7. Vermessung, Jury, USY-Delegierter
    8. Wettfahrten
    9. Klassement
    10. Ausnahmen und Schlussbestimmungen

    1. Anwendbare Begriffe
    ISAF International Sailing Federation
    WR Wettfahrtregeln Segeln
    USY Schweizerischer Segelverband / Swiss Sailing
    ZV Zentralvorstand
    Veranstalter Club, der eine Regatta durchführt
    KV Klassenvereinigung
    WM Weltmeisterschaft
    EM Europameisterschaft
    SM Schweizermeisterschaft
    QR Qualifikationsregatta
    Yacht Segelgerät das an einer Regatta teilnimmt
    Brett Surfbrett
    Jolle Segelschiff mit Schwert

    2. Anwendbare Bestimmungen
    2.1 SM werden nach den WR, den Zusatzbestimmungen der USY und diesem Reglement ausgetragen. Sie werden international ausgeschrieben.
    2.2 Klassenvorschriften werden angewandt, soweit sie diesem Reglement nicht widersprechen.
    2.3 Bei Widersprüchen oder Unklarheiten bei der Auslegung der Reglemente entscheidet der USY-ZV.

    3. SM-berechtigte Klassen
    3.1 USY-A Klassen sind berechtigt, jährlich eine SM durchzuführen. Sie müssen den Aktivitätsnachweis gemäss 4.1 und 4.2 während 2 Jahren vor der SM erfüllt haben.
    3.2 Olympia- Nachwuchs- & Junioren-Klassen tragen SM's auf Antrag der zuständigen USY-Kommissionenen und Entscheid durch den USY-ZV aus.
    3.3 Ausnahmebewilligungen für SM's können auf Antrag der Klassenkommission durch den USY-ZV erteilt werden.

    4. Aktivitätsnachweis
    4.1 Für den jährlichen Aktivitätsnachweis müssen QR mit folgenden minimalen SUI-Teilnehmern nachgewiesen werden:
    Kategorie 1: Surfbretter in 3 Regionen, Gesamtbeteiligung 90 Bretter
    Kategorie 2: Jollen in 3 Regionen, Gesamtbeteiligung 90 Boote
    Kategorie 3: Kielboote unter 1000kg in 3 Regionen, Gesamtbeteiligung 70 Boote
    Kategorie 4: Kielboote über 1000kg in 2 Regionen, Gesamtbeteiligung 50 Boote
    Die Kategorien entsprechen dem "USY-Reglement für Klassenvereinigungen".
    4.2 QR sind Anlässe von mindestens zwei Tagen Dauer mit Kursen gemäss Artikel 8.2. Sie werden von einem USY-Club oder gemäss Artikel 5.1 organisiert. Zur Wertung als QR müssen folgende Teilnehmer aus der Schweiz gestartet haben:
    Kategorie 1: 20 Surfbretter
    Kategorie 2: 15 Jollen
    Kategorie 3: 10 Kielboote unter 1000kg
    Kategorie 4: 10 Kielboote über 1000kg
    Bei ungenügenden Windverhältnissen zählt die Anzahl eingeschriebener und startbereiten Boote/Segelbretter (nur die offizielle Startliste des Veranstalters).
    4.3 Der Aktivitätsnachweis (incl. Offizielle Ranglisten der Veranstalter) ist spätestens bis am 30. September der Regattakommission einzureichen. Für später stattfindende Regatten sind die Ranglisten 3 Tage nach Regattaschluss nachzusenden.

    5. Organisation der SM
    5.1 Eine SM wird durch einen USY-Club (Veranstalter) durchgeführt. In Grenzgewässern muss der Veranstalter dem nationalen, von der ISAF anerkannten Verband angehören.
    5.2 Die KV muss der USY Ort und Datum der geplanten SM bis 31.Oktober melden. Eine Bestätigung des organisierenden Veranstalters ist der Meldung beizulegen. An der Präsidentenkonferenz werden die bewilligten SM's bekanntgegeben.
    5.3 Der Veranstalter ist für die korrekte Durchführung verantwortlich. Diese wird durch einen USY-Delegierten überwacht.
    5.4 Die Ausschreibung und die Segelanweisungen (siehe auch Artikel 8.3) werden in Zusammenarbeit von KV und Veranstalter gemäss WR und Klassenvorschriften erstellt. Die Ausschreibung muss die genauen Zeitpunkte für die erste und letzte Start-möglichkeit sowie die minimale und maximale Anzahl Läufe enthalten. Die geplante Dauer der SM darf nicht weniger als 3 Tage sein. Die Ausschreibung muss vorschreiben, dass die Teilnehmer zusammen mit ihrer Meldung eine Kopie des Messbriefes oder Messzertifikats (Ausnahme Surfbretter) einschicken. Für Jugend- & Junioren SM's muss die Ausschreibung das festgesetzte Höchstalter für die Teilnehmer enthalten. (Jugend 15. resp. Junioren 18.Altersjahr vollendet.)
    5.5 Der Veranstalter publiziert die Ausschreibung spätestens zwei Monate vor der Durchführung im USY-Bulletin.
    5.6 Die Meldeliste und das Programm müssen 10 Tage vor Beginn der SM dem USY-Sekretariat zugestellt werden. Wenn zu diesem Zeitpunkt die geforderte Minimalbeteiligung nach Artikel 6.1 nicht erreicht ist, wird die SM nicht homologiert. Der Veranstalter muss die Teilnehmer und das USY-Sekretariat darüber schriftlich informieren. Von dieser Regel dispensiert sind z.Z. die Segelbretter.
    5.7 Der Veranstalter überprüft die Einhaltung des Werbereglementes. Er haftet gegenüber der USY für entgangene Gebühren durch Missachtung seitens der Teilnehmer.

    6. Teilnehmer
    6.1 Eine SM wird homologiert, falls an einem Lauf nachstehende schweizerische Beteiligung (Boote am Start) erreicht wurde:
    Kategorie 1: 22 Bretter
    Kategorie 2: 18 Boote
    Kategorie 3: 15 Boote
    Kategorie 4: 12 Boote
    Frauen & Junioren: 15 Boote
    Meisterschaften, an welchen diese Anforderung nicht erreicht werden, können nicht wiederholt werden.
    6.2 Erwartet der Veranstalter eine zu hohe Anzahl Meldungen, muss die KV einen Selektionsmodus vorschlagen.
    6.3 Nach der 1. Wettfahrt kann ein Mannschaftswechsel nur mit schriftlicher Begründung und Zustimmung der Jury erfolgen.

    7. Vermessung, Jury, USY-Delegierter
    7.1 Die Kontrolle von Messbriefen oder Zertifikaten, Segeln, Booten und eventuell Ausrüstungen pro Teilnehmer muss durch einen offiziellen USY-Vermesser erfolgen. Für diese Kontrollen muss der Veranstalter in Absprache mit der KV die notwendige Zeit einplanen.
    7.2 Die Jury muss mit drei Schiedsrichtern gebildet und unabhängig von der Regattaleitung sein. Sie muss mit einem von der USY anerkannten Schiedsrichter besetzt sein. Der USY-Delegierte sollte so oft wie möglich auf dem Wasser präsent sein.

    8. Wettfahrten
    8.1 Auf einer Bahn dürfen höchstens zwei Klassen gleichzeitig ihre SM austragen, wobei zeitlich getrennte Starts erfolgen müssen. Von dieser Regel dispensiert sind z.Z. die Segelbretter.
    8.2 Eine Wettfahrt besteht aus einem Start gegen den Wind und mindestens zwei Kreuzkursen.
    8.3 Die Segelanweisungen müssen die nachstehenden Regelungen enthalten: 2 von den 3 Angaben über minimale Kurslänge, Laufzeit, Geschwindigkeit. Früheste und späteste Startzeiten sowie maximale Anzahl Läufe pro Tag. Zeitlimiten für das erste und letzte Boot.

    9. Klassement
    9.1 Die Klassierung erfolgt nach dem in den IWB beschriebenen "Low point" Punktesystem.
    9.2 Die Meisterschaft ist gültig wenn wenn die minimale Anzahl Wettfahrten gemäss Ausschreibung (Artikel 5.4), jedoch mindestens 4 Läufe gültig gesegelt wurden.
    9.3 Für das Klassement muss mindestens 1 Resultat jedes Teilnehmers (bei mehreren gleichen das erste) gestrichen werden. Bei Ranggleichheit nach IWB entscheidet der letzte Lauf den beide (alle) Yachten werten
    9.4 Die Resultate einer gültigen SM werden vom USY-Delegierten sofort homologiert und verkündet (eventuell vorbehältlich allfälliger Rekurse als provisorische Resultate).

    10. Ausnahmen und Schlussbestimmungen
    10.1 In Ausnahmefällen, welche in diesem Reglement nicht erfasst sind, entscheidet der USY-ZV.
    10.2 Dieses Reglement wurde von der USY Generalversammlung am 1.März 1997 genehmigt und ersetzt alle früheren.
    R. Mermod 11.11.96

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    Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte SSV/USY Vermesser Beat Reichen

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